Team Management Services GmbH

Ernst-Ludwig-Ring 2
61231 Bad Nauheim
Tel. +49 (0) 60 32 / 70 18 0-30

Geschäftsführer: Marc Tscheuschner
Sitz der Gesellschaft: Hauptstr. 118 d, 61231 Bad Nauheim

Ust.-ID: DE 815246422

Zum Herunterladen und Ausdrucken: Allgemeine Geschäftsbedingungen Team Management Services GmbH

§ 1 Allgemeines

Die Team Management Services GmbH (im Folgenden „TMS“ genannt) bietet über ihre Internetseiten sowie über Kataloge Seminare, Beratungsleistungen und Produkte für Seminare, Workshops, Trainings und Präsentationen an. TMS tritt am Markt mit den drei Marken TMS-Zentrum, TMS-Akademie und TMS-Consulting auf.

 

§ 2 Seminare und Beratungsleistungen

§ 2.1 Anmeldung zu offenen Seminaren

Offene Seminare sind solche Seminare, die öffentlich in Broschüren, Internet o.ä. ausgeschrieben werden. Anmeldungen müssen schriftlich per Brief, per Telefax oder per E-Mail erfolgen. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung über die Reservierung eines Platzes im jeweiligen Seminar sowie eine Rechnung. Die Rechnung ist bis zum Beginn des Seminars zu bezahlen.

 

§ 2.2 Angebote für firmeninterne Seminare und Beratungsleistungen

Schriftlich verfasste Angebote behalten für drei Monate ihre Gültigkeit. Es gilt das Verfassungsdatum des Angebots.

 

§ 2.3 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind bei Erhalt sofort ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, sind wir berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 10 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassers der Transaktion. Alle Seminargebühren und Preise für Materialien verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer. Wird innerhalb des Vetragszeitraumes der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.

 

§ 2.4 Rücktritt von einem offenen Seminar

Ein Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Die hierfür anfallenden Gebühren werden auf Grundlage der Teilnahmegebühren berechnet:• Rücktritt bis 6 Wochen vor Seminarbeginn: ohne Gebühr

  • Rücktritt bis 4 Wochen vor Seminarbeginn: 50% der Seminargebühren
  • Rücktritt nach diesem Termin oder Nichterscheinen: 100 % der Seminargebühr

Wenn für das Seminar bereits ein Profil für Sie erstellt wurde, werden hierfür die entsprechenden Kosten in Rechnung gestellt. Jederzeit kann ohne zusätzliche Kosten ein Ersatzteilnehmer benannt werden. Der Vertragspartner ist in jedem Fall berechtigt, einmalig einen Ersatztermin zu benennen oder einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Kosten für Fremdleistungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden.

 

§ 2.5 Stornierung von firmeninternen Seminaren oder Coachings

Schriftlich, auch per Mail bestätigte Termine für firmeninterne Seminare, Beratungen, Vorträge und Coachings können bis 6 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden. Bis 6 Wochen vor dem Termin kann der Vertragspartner einmalig einen Ersatztermin benennen, andernfalls stellen wir den bereits geleisteten Vorbereitungsaufwand in Rechnung. Bei Absagen kürzer als 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen oder Absage kürzer als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir die volle Veranstaltungsgebühr. Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Kosten für Fremdleistungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden.

 

§ 2.6 Änderung des Leistungsumfangs

Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger die Änderung daraufhin überprüfen, ob und zu welchen Bedingungen diese durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Änderungen zu Inhalt und Ablauf einer Veranstaltung sowie der Ersatz angekündigter Dozenten können erfolgen, sofern Zielsetzung und Charakter der Veranstaltung gewahrt bleiben. Dies berechtigt den Teilnehmer weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.

 

§ 2.7 Regelung bei Seminarabsage

Wir werden nach besten Kräften versuchen, angekündigte Veranstaltungen durchzuführen. Sollte der Kurs aus wichtigen Gründen von unserer Seite abgesagt werden müssen, so erstatten wir die gezahlte bzw. vereinbarte Gebühr/Honorar. Auf Wunsch kann Ihre Zahlung auch auf ein anderes Seminar weiter gebucht werden. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

 

§ 2.8 Vertrauliche Informationen, Datenschutz

Informationen über die Geschäftstätigkeit des Kunden, die im Rahmen von Training und Beratung bekannt werden, werden von uns streng vertraulich behandelt. Die von Ihnen gemachten Angaben bei Ihrer Anmeldung zu einem Seminar werden von uns gespeichert. Wir nutzen diese Daten, um Ihnen im Anschluss an eine Veranstaltung weitergehende Informationen zuzusenden. Sollten Sie dies nicht wünschen, genügt eine kurze Mitteilung. Im Rahmen von Akkreditierungsseminaren für das Team Management System von MargerisonMcCann geben wir Ihre Daten zur Erstellung Ihres Zertifikates und Aufnahme in die TrainerDatenbank an TMSDI Ltd., 128 Holgate Road, YO24 4FL York, UK, weiter. Im Rahmen für Akkreditierungsseminare als Team Performance Practitioner geben wir Ihre Namen an The Grove Consultants International Ltd., 1000 O’Reilly Avenue, San Francisco, CA/USA weiter. Eine darüber hinaus gehende Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Mit Abschluss eines Trainings- oder Beratungsvertrages sind wir berechtigt, die Firmierung des Unternehmens als Referenz zu nennen. Weitere Angaben werden nicht weitergegeben. Diese Einwilligung kann jederzeit durch schriftliche Anzeige bei uns widerrufen werden, wenn durch die Nennung als Referenzkunde betriebliche Interessen des Kunden nicht nur unwesentlich beeinträchtigt werden. Bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits gedruckte Publikationen dürfen von uns aufgebraucht werden. Diese Regelung gilt nicht bei Einzelpersonen.

 

§ 2.9 Haftung

Das jeweilige Seminar wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung. Für Schäden an Eigentum und Gesundheit bei Anfahrt und Rückfahrt sowie während einer Veranstaltung wird nicht gehaftet.

 

§ 3 Materialien für Training und Beratung

§ 3.1 Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

(1) Die Darstellung von Produkten im Online-Shop von TMS sowie in Bestellkatalogen oder Info-Blättern stellen kein rechtlich bindendes Angebot seitens TMS dar, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Angebotsabgabe. Durch Anklicken des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ auf der Internetseite von TMS gibt der Besteller (im Folgenden Besteller oder Kunde) ein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages beziehungsweise eines Werklieferungsvertrages der im Warenkorb des Online-Shops angezeigten Waren ab, diese zu dem angegebenen Preis kaufen zu wollen.

(2) Ebenso gibt der Kunde durch Übersendung eines Bestellformulars aus dem Bestellkatalog von TMS oder eine telefonische Bestellung ein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages beziehungsweise eines Werklieferungsvertrages der dort angegebenen Waren ab, diese zu dem angegebenen Preis kaufen zu wollen.

(3) Erfolgt die Bestellung über den Online-Shop, so erhält der Besteller unmittelbar nach dem Absenden seiner Bestellung eine von TMS übersandte E-Mail-Bestätigung, die eine reine Eingangsbestätigung darstellt. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots des Bestellers dar. Der Kaufvertrag kommt erst mit dem Versand einer Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware durch TMS zustande. Ebenso kommt ein Vertrag bei einer Bestellung auf Grundlage des Bestellkatalogs erst mit dem Versand einer Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware durch TMS zustande. Vertragspartner ist die eingangs genannte Firmierung, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Marc Tscheuschner.

(4) Technisch notwendige und zweckmäßige Änderungen der Produkte bleiben vorbehalten. Handelsübliche und für den Besteller zumutbare Farb-, Muster- und Maßabweichungen beziehungsweise Abweichungen in Hinblick auf die Materialstärke bleiben vorbehalten. Maße, Abbildungen und Zeichnungen dienen allein der Vorinformation des Kunden. Angaben über Eigenschaften und Leistungsmerkmale der Produkte dienen der Illustration und sind nicht verbindlich. Durch technische Fortschritte bedingte Verbesserungen bleiben vorbehalten.

(5) Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt einer rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung von TMS durch seine Zulieferer. Vorstehende Regelung gilt nur für den Fall, dass der Umstand, auf dem die Nichtlieferung beruht, nicht von TMS zu vertreten ist, zum Beispiel bei Tätigung eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit dem jeweiligen Zulieferer. TMS informiert den Besteller unverzüglich über das Unvermögen, die Lieferung auszuführen. Sofern der Besteller geleistet hat, erstattet TMS die Gegenleistung unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche stehen dem Besteller nicht zu.

(6) Dem Besteller ist bekannt, dass an dem Vertragsgegenstand Urheberrechte bestehen, dass diese wettbewerbliche Eigenart besitzen und dass die diesbezüglichen Verwertungsrechte TMS zustehen.

 

§ 3.2 Lieferung und Gefahrübergang

(1) Die Lieferung erfolgt an die bei der Bestellung von dem Besteller angegebene Adresse. Bei Zahlung über PayPal erfolgt die Lieferung an die bei PayPal hinterlegte Anschrift.

(2) Liefertermine und Lieferfristen sind bei den einzelnen Produkten angegeben. Diese sind nur verbindlich, wenn sie von TMS schriftlich bestätigt wurden.

(3) Der Beginn der in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Bestellers voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(4) Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Liefer- oder Transportverzögerungen oder Ereignissen, die TMS die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat TMS auch bei verbindlich vereinbarten Fristen oder Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen TMS, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller ist erst nach Mahnung oder Verstreichenlassen einer angemessenen Nachfrist zur Leistung oder Nacherfüllung zum Rücktritt berechtigt.

(5) Sofern TMS die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, ist die Haftung von TMS für jede vollendete Woche des Verzugs auf ein halbes Prozent des Rechnungswertes (netto ohne Umsatzsteuer) der vom Verzug betroffenen Lieferung, insgesamt jedoch höchstens auf fünf Prozent des Rechnungswertes (netto ohne Umsatzsteuer) der vom Verzug betroffenen Lieferung beschränkt. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht seitens TMS auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

(6) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist TMS berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Im Falle des Annahmeverzuges oder für den Fall, dass der Besteller die Verzögerung sonst zu vertreten hat, kann TMS die bestellten Produkte auf Gefahr und Kosten des Kunden lagern. Nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist zur Abnahme der Produkte kann TMS vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben TMS vorbehalten.

(7) Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung an die transportausführende Person übergeben worden ist. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Die Anlieferung der bestellten Ware in mehreren Lieferungen an verschiedenen Tagen ist nicht ausgeschlossen.

 

§ 3.3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die im Bestellkatalog und im Online-Shop auf www.tms-zentrum.de (bzw. einer anderen Domain, die aber auf den gleichen Online-Shop verweist) angegebenen Preise sind Nettopreise ohne gesetzliche Umsatzsteuer.

(2) Neben der Auftragsbestätigung erhält der Besteller eine detaillierte Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer und Versandkosten, die unter Berücksichtigung der von TMS angegebenen Zahlungsbedingungen zu regulieren ist.

(3) Im Falle des Zahlungsverzugs ist TMS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen.

(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von TMS anerkannt sind.

(5) Die Höhe sowie die Berechnung der Versandkosten innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland sind dem Bestellkatalog beziehungsweise auf der Internetseite www.tms-zentrum.de der Rubrik „Versand“ zu entnehmen. Sofern der Besteller eine Lieferung außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland wünscht, werden ihm die dadurch entstehenden Kosten gesondert mitgeteilt.

 

§ 3.4 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Ware bleibt Eigentum von TMS, bis der Kunde sämtliche, auch künftig entstehende Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch einen etwaigen Kontokorrentsaldo, der sich zum vierteljährlichen Abschlusstermin ergibt, bezahlt hat. Eine Verfügung über unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist dem Besteller im regelmäßigen Geschäftsverkehr nur mit Zustimmung von TMS gestattet, insbesondere dürfen derartige Waren weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist TMS auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des unberechtigt veräußerten Liefergegenstandes zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten; der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.

(2) In dem Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes liegt keine Rücktrittserklärung seitens TMS, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt. Wird die Ware durch den Kunden unberechtigt veräußert oder sonst an dritte Personen abgegeben, so werden hiermit die dem Kunden gegenüber dem Dritten erwachsenden Forderungen und Ansprüche schon jetzt im Voraus an TMS durch den Kunden abgetreten. TMS kann die Abtretung offenlegen, wenn trotz Mahnung unter Einhaltung einer Mahnfrist von zehn Tagen nicht gezahlt wurde. Verkauft der Besteller selbst die Ware unter Eigentumsvorbehalt ohne Zustimmung seitens TMS weiter, so behält er hierdurch das Eigentumsrecht für TMS vor. Wird die von TMS gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Kunde TMS schon jetzt seine Eigentums- beziehungsweise Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder neuen Gegenständen ab und verwahrt diese mit kaufmännischer Sorgfalt für TMS.

(3) Der Besteller ist verpflichtet, Pfändungen von unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware oder von abgetretenen Forderungen und Ansprüchen TMS sofort anzuzeigen. Der Kunde trägt die Kosten einer Intervention und hat sie auf Verlangen von TMS vorzulegen. Die durch den erweiterten und verlängerten Eigentumsvorbehalt seitens des Kunden an TMS vorweg abgetretenen Forderungen gegen Schuldner des Bestellers werden von TMS in Höhe der Forderungsbeträge freigegeben, die 110 Prozent des Nennwertes der Forderung gegen den Besteller übersteigen.

 

§ 3.5 Mängelhaftung

(1) Mängelansprüche des Bestellers setzen im Falle des Vorliegens eines Handelsgeschäfts im Sinne §§ 343, 344 HGB voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungsund Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(2) Gewährleistungs- und Ersatzansprüche des Bestellers entfallen, wenn der Besteller es versäumt, die Lieferung sofort nach Erhalt zu überprüfen und etwaige Beanstandungen sowie offene und versteckte Mängel TMS gegenüber unverzüglich schriftlich anzuzeigen, spätestens bis zum vierzehnten Kalendertag nach Erhalt der Ware beziehungsweise nach Entdeckung des Mangels. Nach Ablauf dieser Fristen beziehungsweise spätestens ein Jahr nach Lieferung sind sämtliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für das Vorliegen des Mangels selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

(3) Die Gewährleistung umfasst keine Schäden, die der Kunde zu vertreten hat, wie zum Beispiel Schäden durch Abnutzung, intensive Bestrahlung mit Licht, Feuchtigkeit, Temperaturund Witterungseinflüsse oder sonstige unsachgemäße Behandlung.

(4) Im Falle der Nacherfüllung trägt TMS die erforderlichen Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises.

(5) TMS haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen von TMS beruhen. Soweit TMS keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(6) TMS haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern TMS schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist jedoch die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(7) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für eine zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(8) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung seitens TMS ausgeschlossen.

(9) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.

 

§ 3.6 Gesamthaftung

(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in § 3.5 vorgesehen ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

(2) Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch für den Fall, dass der Besteller anstelle des Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

(3) Soweit die Schadenersatzhaftung von TMS ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von TMS.

(4) TMS haftet zudem nur für eigene Inhalte auf der von TMS betriebenen Internetseite. Soweit mit Links der Zugang zu anderen Internetseiten ermöglicht wird, ist TMS für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. TMS macht sich die fremden Inhalte nicht zu eigen. Erhält TMS Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Internetseiten, wird der Zugang zu diesen Internetseiten über die Internetseite von TMS unverzüglich gesperrt.

(5) TMS übernimmt keine Haftung für die fehlerhafte Funktion der eigenen Internetseite oder Störung der Datenkommunikation.

 

§ 3.7 Warenumtausch

(1) Der Umtausch und die Rücknahme von Waren sind unabhängig von gesetzlichen Rechten des Kunden nur im Einzelfall aufgrund gesonderter Vereinbarung zwischen TMS und dem Besteller zulässig, die vor Rücksendung der Waren getroffen sein muss.

(2) Umtausch und Rückgabe sind generell ausgeschlossen, wenn die Ware nicht mehr originalverpackt ist, es sich hierbei um einen Kaufgegenstand handelt, der eine Einzel- oder Sonderanfertigung darstellt, oder die Erklärung des Umtausch- oder Rückgabewunsches TMS nicht innerhalb einer Frist von vierzehn Kalendertagen nach Ablieferung der Ware beim Kunden zugeht.

(3) Rück- und Neuversendung der Ersatzware erfolgen ausschließlich auf Kosten des Bestellers. Ware, die TMS unfrei erreicht, muss von TMS nicht entgegengenommen werden.

 

§ 4 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist ausschließlich Friedberg/Hessen.

 

§ 5 Schlussbestimmungen

Für unsere Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und unserem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.